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hülswitt Immobilien

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Immobilien Wertermittlung

Unter Wert versteht man im Unterschied zum Preis, der das Ergebnis einer konkreten Tauschaktion zwischen zwei konkreten Marktteilnehmern ist, die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern.

Bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken versucht man durch Anwendung mindestens eines Ermittlungsverfahrens eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen.

Der Verkehrswert (auch Marktwert) von Immobilien in Deutschland wird im §194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit weiteren Normen definiert. Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden.

Gründe und Anlässe für die Durchführung einer Wertermittlung:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks
  • Erbauseinandersetzungen
  • Bauwerkschäden
  • Vollstreckungsverfahren nach ZVG

Gerne berechnen unsere Gutachter für die Marktwertermittlung den Kaufpreis für Ihre Immobilie. Sprechen Sie uns einfach an.

Baumängel und Bauschäden

Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Soll-Zustand. Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Ab der Abnahme hat der Auftraggeber im Streitfall darzulegen (sog. Darlegungslast), dass ein Baumangel besteht.

Ein Bauschaden ist die Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis, z. B. durch einen Baumangel. Ein Bauschaden kann jedoch auch andere Ursachen haben, z. B. auf Grund eines Wasserrohrbruchs.